Öffentlich bestellter Sachverständiger
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Definition:

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist ein Experte, der von einer zuständigen Kammer (z. B. IHK oder Architektenkammer) offiziell geprüft, vereidigt und zur Erstellung neutraler, qualifizierter Gutachten bestellt wurde.

Anwendungsbereich:
  • Immobilienbewertungen (z. B. Verkehrswertgutachten)

  • Gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle

  • Versicherungsschäden oder Bauschäden

Wichtige Hinweise:
  • Er unterliegt besonderen Anforderungen an Fachwissen, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit

  • Die Bestellung ist öffentlich einsehbar und zeitlich befristet

  • Wird häufig bei gerichtlichen Verfahren als Gutachter beauftragt

Ziel:

Sicherstellung objektiver und fachlich fundierter Bewertungen durch eine besonders qualifizierte und überprüfte Fachperson.

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