Definition:
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist ein Experte, der von einer zuständigen Kammer (z. B. IHK oder Architektenkammer) offiziell geprüft, vereidigt und zur Erstellung neutraler, qualifizierter Gutachten bestellt wurde.
Anwendungsbereich:
Immobilienbewertungen (z. B. Verkehrswertgutachten)
Gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle
Versicherungsschäden oder Bauschäden
Wichtige Hinweise:
Er unterliegt besonderen Anforderungen an Fachwissen, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit
Die Bestellung ist öffentlich einsehbar und zeitlich befristet
Wird häufig bei gerichtlichen Verfahren als Gutachter beauftragt
Ziel:
Sicherstellung objektiver und fachlich fundierter Bewertungen durch eine besonders qualifizierte und überprüfte Fachperson.