Definition:
Örtliche Bauvorschriften sind ergänzende Regelungen einer Gemeinde oder Stadt, die über die allgemeinen Landesbauordnungen hinausgehen und das Bauen im jeweiligen Gemeindegebiet detaillierter steuern.
Anwendungsbereich:
Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachformen, Fassadenfarben)
Einfriedungen, Werbeanlagen und Stellplätze
Ortsbildpflege und Denkmalschutz
Wichtige Hinweise:
Rechtsgrundlage ist § 84 der Musterbauordnung bzw. das jeweilige Landesrecht
Teil des Bebauungsplans oder eigenständige Satzung
Verstöße können zur Ablehnung von Bauanträgen führen
Ziel:
Wahrung eines einheitlichen Ortsbildes und Sicherstellung einer harmonischen städtebaulichen Entwicklung im lokalen Kontext.