Definition:
Ein Überbau liegt vor, wenn ein Bauwerk (z. B. ein Teil eines Gebäudes) über die Grenze des eigenen Grundstücks hinaus auf ein Nachbargrundstück hineinragt – ob unbeabsichtigt oder mit Absicht.
Anwendungsbereich:
Grundstücksgrenzen bei Bauvorhaben
Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen
Korrektur oder Entschädigung bei Baufehlern
Wichtige Hinweise:
Geregelt im § 912 BGB
Bei gutgläubigem Überbau kann das betroffene Nachbargrundstück zur Duldung verpflichtet sein, erhält jedoch eine Entschädigung
Vorsätzlicher Überbau ist in der Regel zu beseitigen
Ziel:
Klarstellung der Eigentumsverhältnisse und gerechte Regelung bei baulichen Eingriffen über Grundstücksgrenzen hinweg.