Überbau
Definition:

Ein Überbau liegt vor, wenn ein Bauwerk (z. B. ein Teil eines Gebäudes) über die Grenze des eigenen Grundstücks hinaus auf ein Nachbargrundstück hineinragt – ob unbeabsichtigt oder mit Absicht.

Anwendungsbereich:
  • Grundstücksgrenzen bei Bauvorhaben

  • Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen

  • Korrektur oder Entschädigung bei Baufehlern

Wichtige Hinweise:
  • Geregelt im § 912 BGB

  • Bei gutgläubigem Überbau kann das betroffene Nachbargrundstück zur Duldung verpflichtet sein, erhält jedoch eine Entschädigung

  • Vorsätzlicher Überbau ist in der Regel zu beseitigen

Ziel:

Klarstellung der Eigentumsverhältnisse und gerechte Regelung bei baulichen Eingriffen über Grundstücksgrenzen hinweg.

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