Abbruchgenehmigung
Definition:

Die Abbruchgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die erforderlich ist, um ein Gebäude oder Bauwerk vollständig oder teilweise abzureißen. Sie wird in der Regel vom zuständigen Bauamt erteilt.

Anwendungsbereich:
  • Rückbau alter oder maroder Gebäude

  • Vorbereitung von Neubauprojekten

  • Stadtentwicklung und Umnutzung von Grundstücken

Wichtige Hinweise:
  • Die Genehmigungspflicht variiert je nach Bundesland.

  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Vorschriften.

  • Abbruchkonzept

  • Statik-Nachweis

  • Asbest- oder Schadstoffgutachten

  • Nachweis der Entsorgungskonzepte

Ziel:

Rechtssicherheit und Schutz vor Gefahren durch unsachgemäßen Rückbau.

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