Definition:
Die Abbruchgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die erforderlich ist, um ein Gebäude oder Bauwerk vollständig oder teilweise abzureißen. Sie wird in der Regel vom zuständigen Bauamt erteilt.
Anwendungsbereich:
Rückbau alter oder maroder Gebäude
Vorbereitung von Neubauprojekten
Stadtentwicklung und Umnutzung von Grundstücken
Wichtige Hinweise:
Die Genehmigungspflicht variiert je nach Bundesland.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Vorschriften.
Abbruchkonzept
Statik-Nachweis
Asbest- oder Schadstoffgutachten
Nachweis der Entsorgungskonzepte
Ziel:
Rechtssicherheit und Schutz vor Gefahren durch unsachgemäßen Rückbau.