Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Definition:

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Wohnung oder eine gewerbliche Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich von anderen Einheiten vollständig getrennt ist. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Anwendungsbereich:
  • Bildung von Sondereigentum (Eigentumswohnungen)

  • Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in einzelne Eigentumseinheiten

  • Erstellung von Teilungserklärungen bei Eigentümergemeinschaften

Wichtige Hinweise:
  • Die Bescheinigung wird vom Bauamt oder der zuständigen Baubehörde ausgestellt

  • Notwendig für die Eintragung ins Grundbuch

  • Grundlage für die rechtssichere Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Ziel:

Schaffung einer rechtlich abgesicherten Grundlage zur Bildung von Eigentumswohnungen und klaren Besitzverhältnissen innerhalb eines Gebäudes.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter