Definition:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Wohnung oder eine gewerbliche Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich von anderen Einheiten vollständig getrennt ist. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Anwendungsbereich:
Bildung von Sondereigentum (Eigentumswohnungen)
Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in einzelne Eigentumseinheiten
Erstellung von Teilungserklärungen bei Eigentümergemeinschaften
Wichtige Hinweise:
Die Bescheinigung wird vom Bauamt oder der zuständigen Baubehörde ausgestellt
Notwendig für die Eintragung ins Grundbuch
Grundlage für die rechtssichere Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Ziel:
Schaffung einer rechtlich abgesicherten Grundlage zur Bildung von Eigentumswohnungen und klaren Besitzverhältnissen innerhalb eines Gebäudes.