Ablöse
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Ablöse
Definition:

Die Ablöse (auch Ablösesumme genannt) ist ein Geldbetrag, den ein Nachmieter an den Vormieter zahlt, um bestimmte Einbauten, Möbel oder sonstige Gegenstände in der Wohnung zu übernehmen. Sie ist üblich bei Mietwohnungen, wenn der Vormieter z. B. eine Einbauküche, Garderobe oder Bodenbeläge hinterlässt.

Anwendungsbereich:
  • Wohnungswechsel zwischen Mieter:innen

  • Übernahme von Möbeln, Einbauküchen, Geräten oder Renovierungen

  • Teilweise auch im gewerblichen Mietrecht bei Betriebsübernahmen

Wichtige Hinweise:
  • Die Ablösezahlung ist frei verhandelbar, aber sie muss angemessen sein

  • Eine überhöhte Ablöseforderung kann als unzulässig gelten (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz)

  • Die Zahlung sollte in einem schriftlichen Übergabevertrag dokumentiert werden

Ziel:

Klarheit über den Eigentumsübergang beweglicher Objekte bei Mietverhältnissen und eine faire Regelung zwischen Vormieter und Nachmieter.

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