Definition:
Die Ablöse (auch Ablösesumme genannt) ist ein Geldbetrag, den ein Nachmieter an den Vormieter zahlt, um bestimmte Einbauten, Möbel oder sonstige Gegenstände in der Wohnung zu übernehmen. Sie ist üblich bei Mietwohnungen, wenn der Vormieter z. B. eine Einbauküche, Garderobe oder Bodenbeläge hinterlässt.
Anwendungsbereich:
Wohnungswechsel zwischen Mieter:innen
Übernahme von Möbeln, Einbauküchen, Geräten oder Renovierungen
Teilweise auch im gewerblichen Mietrecht bei Betriebsübernahmen
Wichtige Hinweise:
Die Ablösezahlung ist frei verhandelbar, aber sie muss angemessen sein
Eine überhöhte Ablöseforderung kann als unzulässig gelten (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz)
Die Zahlung sollte in einem schriftlichen Übergabevertrag dokumentiert werden
Ziel:
Klarheit über den Eigentumsübergang beweglicher Objekte bei Mietverhältnissen und eine faire Regelung zwischen Vormieter und Nachmieter.