Abnahmeverpflichtung
Abnahmeverpflichtung
Abnahmeverpflichtung
Definition:

Die Abnahmeverpflichtung ist die vertragliche Pflicht einer Partei – meist des Käufers oder Mieters – ein bestimmtes Objekt, eine Bauleistung oder Ware nach Fertigstellung oder Bereitstellung verbindlich abzunehmen. Sie tritt häufig im Baurecht, Mietrecht oder bei Lieferverträgen auf und markiert den Übergang von Gefahr und Verantwortung.

Anwendungsbereich:
  • Immobilienkauf (z. B. Neubauprojekte)

  • Bauverträge nach VOB/B

  • Mietverträge bei Übergabe neu errichteter oder renovierter Flächen

Wichtige Hinweise:
  • Die Abnahme ist rechtlich relevant: Mit ihr beginnt z. B. die Gewährleistungsfrist

  • Verweigert der Käufer die Abnahme ohne triftigen Grund, kann dies Schadensersatzpflichten auslösen

  • Bei schlüsselfertigen Immobilien ist die Abnahme meist Bedingung für die letzte Kaufpreisrate

Ziel:

Vertragliche Klarheit über den Eigentums- oder Nutzungsübergang, Schutz beider Vertragsparteien und rechtlicher Startpunkt für Gewährleistung und Nutzung.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter