Abschreibungimmobilie
Abschreibungimmobilie
Abschreibungimmobilie
Definition:

Die Abschreibung einer Immobilie (AfA) beschreibt die steuerliche Geltendmachung des Werteverzehrs einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum. Eigentümer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden über Jahre verteilt abschreiben, um ihre Steuerlast zu mindern.

Anwendungsbereich:
  • Steuerliche Absetzung von vermieteten Immobilien

  • Gewerbliche oder private Kapitalanlagen

  • Neubauten und Bestandsimmobilien (je nach Baujahr und Nutzung)

Wichtige Hinweise:
  • Die AfA betrifft nur den Gebäudewert, nicht den Grundstückswert.

  • Standard-Abschreibung für Wohngebäude: 2 % jährlich über 50 Jahre (bei Baujahr nach 1924)

  • Für Gebäude vor 1925: 2,5 % jährlich über 40 Jahre

Ziel:

Reduzierung der Steuerlast durch Abbildung des wirtschaftlichen Werteverzehrs – insbesondere für Kapitalanleger im Immobilienbereich.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter