Definition:
Die Abschreibung einer Immobilie (AfA) beschreibt die steuerliche Geltendmachung des Werteverzehrs einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum. Eigentümer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden über Jahre verteilt abschreiben, um ihre Steuerlast zu mindern.
Anwendungsbereich:
Steuerliche Absetzung von vermieteten Immobilien
Gewerbliche oder private Kapitalanlagen
Neubauten und Bestandsimmobilien (je nach Baujahr und Nutzung)
Wichtige Hinweise:
Die AfA betrifft nur den Gebäudewert, nicht den Grundstückswert.
Standard-Abschreibung für Wohngebäude: 2 % jährlich über 50 Jahre (bei Baujahr nach 1924)
Für Gebäude vor 1925: 2,5 % jährlich über 40 Jahre
Ziel:
Reduzierung der Steuerlast durch Abbildung des wirtschaftlichen Werteverzehrs – insbesondere für Kapitalanleger im Immobilienbereich.