Abschreibungimmobilie
Definition:

Die Abschreibung einer Immobilie (AfA) beschreibt die steuerliche Geltendmachung des Werteverzehrs einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum. Eigentümer können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden über Jahre verteilt abschreiben, um ihre Steuerlast zu mindern.

Anwendungsbereich:
  • Steuerliche Absetzung von vermieteten Immobilien

  • Gewerbliche oder private Kapitalanlagen

  • Neubauten und Bestandsimmobilien (je nach Baujahr und Nutzung)

Wichtige Hinweise:
  • Die AfA betrifft nur den Gebäudewert, nicht den Grundstückswert.

  • Standard-Abschreibung für Wohngebäude: 2 % jährlich über 50 Jahre (bei Baujahr nach 1924)

  • Für Gebäude vor 1925: 2,5 % jährlich über 40 Jahre

Ziel:

Reduzierung der Steuerlast durch Abbildung des wirtschaftlichen Werteverzehrs – insbesondere für Kapitalanleger im Immobilienbereich.

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