Definition:
Die Abstandsfläche ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze und zu benachbarten Bauwerken einhalten muss. Sie dient dem Brandschutz, der Belichtung, Belüftung sowie dem nachbarschaftlichen Schutz der Privatsphäre und ist gesetzlich in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) geregelt.
Anwendungsbereich:
Neubauten und Erweiterungen von Gebäuden
Erstellung von Bauanträgen und Bauzeichnungen
MietverträgBebauungsplanung und Nachbarrechtsstreitigkeiten
Wichtige Hinweise:
Die Größe der Abstandsfläche hängt meist von der Gebäudehöhe ab (z. B. i. d. R. 0,4-fache der Wandhöhe)
In vielen Bundesländern gilt ein Mindestabstand von 3 Metern
Abstandsflächen dürfen nicht vom Nachbargrundstück beansprucht werden
Ziel:
Sicherstellung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse, Vermeidung von Konflikten mit Nachbarn und Einhaltung öffentlicher baurechtlicher Standards.