Definition:
Als Altbau bezeichnet man Gebäude, die vor einem bestimmten Stichtag errichtet wurden – in Deutschland meist vor dem Jahr 1949 (teilweise auch bis 1970). Altbauten zeichnen sich durch typische architektonische Merkmale wie hohe Decken, Holzdielen, Stuckverzierungen und massive Bauweise aus. Sie stehen oft in zentralen Stadtlagen und gelten als besonders charmant und begehrt.
Anwendungsbereich:
Klassifizierung von Wohnimmobilien in Inseraten und Gutachten
Abgrenzung zu Neubauten bei Modernisierungsmaßnahmen
Grundlage für mietrechtliche Regelungen (z. B. energetische Sanierung, Mietspiegel)
Wichtige Hinweise:
Altbauten haben häufig höheren Sanierungsbedarf (z. B. bei Dämmung, Leitungen, Heizung)
Bei denkmalgeschützten Objekten gelten besondere Auflagen
Instandhaltung und Modernisierung können steuerlich geltend gemacht werden (AfA/Sonderabschreibung)
Ziel:
Einordnung von Gebäuden hinsichtlich Baujahr, Bausubstanz und energetischem Zustand – wichtig für Kaufentscheidungen, Mietpreise und Sanierungsplanung.