Definition:
Die Alterswertminderung beschreibt den Wertverlust einer Immobilie, der allein durch das fortschreitende Alter und die Abnutzung der Bausubstanz entsteht – unabhängig von Modernisierungen oder Sanierungen. Sie ist ein zentraler Faktor bei der Ermittlung des Sachwertes einer Immobilie, insbesondere im Rahmen von Gutachten und steuerlichen Bewertungen.
Anwendungsbereich:
Sachwertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Bewertung bei Kauf, Erbschaft, Scheidung oder Zwangsversteigerung
Versicherungsbewertungen
Wichtige Hinweise:
Alterswertminderung wird prozentual vom regelmäßigen Zeitwert abgezogen
Die Höhe richtet sich nach der Restnutzungsdauer des Gebäudes
Modernisierungen können die Minderung teilweise ausgleichen
Ziel:
Realistische Bewertung des tatsächlichen Gebäudewerts unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Nutzung – als Entscheidungsgrundlage für Käufer, Verkäufer, Gutachter und Behörden.