Alterswertminderung
Definition:

Die Alterswertminderung beschreibt den Wertverlust einer Immobilie, der allein durch das fortschreitende Alter und die Abnutzung der Bausubstanz entsteht – unabhängig von Modernisierungen oder Sanierungen. Sie ist ein zentraler Faktor bei der Ermittlung des Sachwertes einer Immobilie, insbesondere im Rahmen von Gutachten und steuerlichen Bewertungen.

Anwendungsbereich:
  • Sachwertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

  • Bewertung bei Kauf, Erbschaft, Scheidung oder Zwangsversteigerung

  • Versicherungsbewertungen

Wichtige Hinweise:
  • Alterswertminderung wird prozentual vom regelmäßigen Zeitwert abgezogen

  • Die Höhe richtet sich nach der Restnutzungsdauer des Gebäudes

  • Modernisierungen können die Minderung teilweise ausgleichen

Ziel:

Realistische Bewertung des tatsächlichen Gebäudewerts unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Nutzung – als Entscheidungsgrundlage für Käufer, Verkäufer, Gutachter und Behörden.

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