Definition:
Die Bauabnahme ist der offizielle Vorgang, bei dem ein Bauherr oder Auftraggeber das fertiggestellte Bauwerk formell als vertragsgemäß anerkennt. Sie markiert den Übergang der Verantwortung und Gefahr vom Bauunternehmen auf den Auftraggeber und ist rechtlich von großer Bedeutung.
Anwendungsbereich:
Abschluss von Bauverträgen (nach BGB oder VOB/B)
Fertigstellung von Neubauten oder umfangreichen Sanierungen
Übergabeprozesse zwischen Bauträger und Käufer
Wichtige Hinweise:
Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre)
Eventuelle Mängel müssen im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden
Eine stillschweigende Abnahme kann auch durch die Ingebrauchnahme erfolgen
Ziel:
Rechtssichere Übergabe eines Bauwerks, Feststellung des Erfüllungsstands, Beginn der Gewährleistungspflicht und Sicherung der beiderseitigen Interessen von Bauherr und Unternehmer.