Definition:
Der Bauantrag ist ein formeller Antrag an die zuständige Bauaufsichtsbehörde, um eine Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er ist ein zentraler Schritt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren und stellt sicher, dass das geplante Vorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften entspricht.
Anwendungsbereich:
Neubau von Wohn- oder GewerbeimmobilienUmbauten
Anbauten oder Nutzungsänderungen
Bauvorhaben in Gebieten mit Bebauungsplan oder im Außenbereich
Wichtige Hinweise:
Der Bauantrag muss in der Regel von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht werden
Ohne Genehmigung darf mit dem Bau in der Regel nicht begonnen werden
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang und Region mehrere Wochen bis Monate
Ziel:
Sicherstellung der Rechtmäßigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit eines Bauvorhabens sowie Schutz der öffentlichen und nachbarschaftlichen Interessen.