Definition:
Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Merkmale, Materialien, Ausstattungen und Bauleistungen eines geplanten oder bestehenden Bauvorhabens beschreibt. Sie ist ein zentraler Bestandteil eines Bauantrags sowie von Bauträgerverträgen und dient der Vertragssicherheit und Transparenz.
Anwendungsbereich:
Bestandteil eines Bauantrags bei Neubauten
Grundlage bei Kauf von Bauträgerimmobilien
Vergleich und Kontrolle von Bauleistungen
Wichtige Hinweise:
Der Bauantrag muss in der Regel von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht werden
Ohne Genehmigung darf mit dem Bau in der Regel nicht begonnen werden
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang und Region mehrere Wochen bis Monate
Ziel:
Sicherstellung der Rechtmäßigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit eines Bauvorhabens sowie Schutz der öffentlichen und nachbarschaftlichen Interessen.