Definition:
Die Baufertigstellung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Bauvorhaben baulich abgeschlossen ist und das Gebäude oder die bauliche Anlage nutzbar bzw. bezugsfertig ist. Sie ist Voraussetzung für weitere Schritte wie die Bauabnahme, Gebäudenutzung oder Meldung an Behörden und Versicherungen.
Anwendungsbereich:
Neubauten (Wohn- oder Gewerbeimmobilien)
Sanierungen oder Erweiterungen von Bestandsgebäuden
Bauträgerprojekte und Übergabe an Käufer
Wichtige Hinweise:
Die Fertigstellung wird häufig mit der Schlussabnahme oder der Ausstellung eines Fertigstellungsnachweisesdokumentiert
In manchen Bundesländern muss eine Baufertigstellungsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden
Die Baufertigstellung beeinflusst die steuerliche Abschreibung, Versicherungsbedingungen und ggf. die Zahlung letzter Kaufpreisraten bei Bauträgerverträgen
Ziel:
Definition des baulichen Projektabschlusses, Übergang in die Nutzungs- oder Verkaufsphase und Einhaltung formeller und gesetzlicher Vorgaben zur Bauvollendung.