Baufertigstellung
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Baufertigstellung
Definition:

Die Baufertigstellung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Bauvorhaben baulich abgeschlossen ist und das Gebäude oder die bauliche Anlage nutzbar bzw. bezugsfertig ist. Sie ist Voraussetzung für weitere Schritte wie die Bauabnahme, Gebäudenutzung oder Meldung an Behörden und Versicherungen.

Anwendungsbereich:
  • Neubauten (Wohn- oder Gewerbeimmobilien)

  • Sanierungen oder Erweiterungen von Bestandsgebäuden

  • Bauträgerprojekte und Übergabe an Käufer

Wichtige Hinweise:
  • Die Fertigstellung wird häufig mit der Schlussabnahme oder der Ausstellung eines Fertigstellungsnachweisesdokumentiert

  • In manchen Bundesländern muss eine Baufertigstellungsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden

  • Die Baufertigstellung beeinflusst die steuerliche Abschreibung, Versicherungsbedingungen und ggf. die Zahlung letzter Kaufpreisraten bei Bauträgerverträgen

Ziel:

Definition des baulichen Projektabschlusses, Übergang in die Nutzungs- oder Verkaufsphase und Einhaltung formeller und gesetzlicher Vorgaben zur Bauvollendung.

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