Baugenehmigung
Baugenehmigung
Baugenehmigung
Definition:
Die Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, mit der ein geplantes Bauvorhaben hinsichtlich der geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften genehmigt wird. Ohne diese Genehmigung darf in der Regel kein Bau begonnen werden.
Anwendungsbereich:
Neubau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien
Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen
Errichtung von Nebengebäuden (z. B. Garagen, Carports)
Wichtige Hinweise:
Die Baugenehmigung wird auf Grundlage eines vollständigen Bauantrags (inkl. Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung etc.) erteilt
Zuständig ist die örtliche Bauaufsichtsbehörde (meist das Bauamt)
In einigen Fällen greift das sogenannte Freistellungsverfahren, wodurch unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Genehmigung verzichtet werden kann
Ziel:
Sicherstellung, dass ein Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht, den Nachbarrechten und den technischen Standards übereinstimmt – und ein rechtssicherer Rahmen für die Bauausführung geschaffen wird.