Baugenehmigung
Definition:

Die Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, mit der ein geplantes Bauvorhaben hinsichtlich der geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften genehmigt wird. Ohne diese Genehmigung darf in der Regel kein Bau begonnen werden.

Anwendungsbereich:
  • Neubau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien

  • Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen

  • Errichtung von Nebengebäuden (z. B. Garagen, Carports)

Wichtige Hinweise:
  • Die Baugenehmigung wird auf Grundlage eines vollständigen Bauantrags (inkl. Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung etc.) erteilt

  • Zuständig ist die örtliche Bauaufsichtsbehörde (meist das Bauamt)

  • In einigen Fällen greift das sogenannte Freistellungsverfahren, wodurch unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Genehmigung verzichtet werden kann

Ziel:

Sicherstellung, dass ein Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht, den Nachbarrechten und den technischen Standards übereinstimmt – und ein rechtssicherer Rahmen für die Bauausführung geschaffen wird.

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