Definition:
Eine Clearingstelle ist eine vermittelnde Instanz, die bei Unstimmigkeiten, offenen Forderungen oder Abrechnungsfragen zwischen verschiedenen Parteien eine klärende und neutralisierende Funktion übernimmt. In der Immobilien- und Mietverwaltung findet sie insbesondere bei Nebenkostenabrechnungen, Hausgeldstreitigkeiten oder Drittverrechnungen Anwendung.
Anwendungsbereich:
Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
Mietnebenkosten und Betriebskostenabrechnungen
Versorger, Dienstleister und Abrechnungsunternehmen
Wichtige Hinweise:
Eine Clearingstelle ist oft keine gerichtliche Instanz, kann aber rechtlich wirksam vermitteln
Ziel ist es, Verrechnungen transparent und fehlerfrei vorzunehmen
Kommt keine Einigung zustande, kann ein gerichtliches Verfahren folgen
Ziel:
Schnelle, transparente und faire Klärung offener finanzieller oder vertraglicher Differenzen zwischen beteiligten Parteien.