CO₂-Kostenaufteilung
Definition:

Die CO₂-Kostenaufteilung regelt in Deutschland die Verteilung der CO₂-Abgabe (CO₂-Preis) für Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern. Seit dem 1. Januar 2023 wird der CO₂-Preis nicht mehr allein vom Mieter getragen – stattdessen wird er nach dem energetischen Zustand des Gebäudes aufgeteilt.

Anwendungsbereich:
  • Wohnraumvermietung

  • Gewerbliche Mietverhältnisse

  • Immobilien mit Öl- oder Gasheizungen

Wichtige Hinweise:
  • Die Regelung betrifft alle Gebäude mit fossiler Heizenergie (z. B. Gas, Öl)

  • Fernwärme, Strom oder Biomasse sind (noch) ausgenommen

  • Vermieter müssen den CO₂-Anteil in der Heizkostenabrechnung ausweisen

Ziel:

Fairere Verteilung der CO₂-Kosten, Förderung energetisch effizienter Gebäude und Umsetzung klimapolitischer Ziele im Gebäudesektor.

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