Definition:
Die CO₂-Kostenaufteilung regelt in Deutschland die Verteilung der CO₂-Abgabe (CO₂-Preis) für Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern. Seit dem 1. Januar 2023 wird der CO₂-Preis nicht mehr allein vom Mieter getragen – stattdessen wird er nach dem energetischen Zustand des Gebäudes aufgeteilt.
Anwendungsbereich:
Wohnraumvermietung
Gewerbliche Mietverhältnisse
Immobilien mit Öl- oder Gasheizungen
Wichtige Hinweise:
Die Regelung betrifft alle Gebäude mit fossiler Heizenergie (z. B. Gas, Öl)
Fernwärme, Strom oder Biomasse sind (noch) ausgenommen
Vermieter müssen den CO₂-Anteil in der Heizkostenabrechnung ausweisen
Ziel:
Fairere Verteilung der CO₂-Kosten, Förderung energetisch effizienter Gebäude und Umsetzung klimapolitischer Ziele im Gebäudesektor.