Community-Eigentum
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Community-Eigentum
Definition:

Das Community-Eigentum – korrekt: Gemeinschaftseigentum – umfasst alle Teile einer Immobilie, die nicht einzelnen Eigentümern, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinsam gehören. Es ist rechtlich untrennbar mit dem Sondereigentum (z. B. Wohnung) verbunden und wird gemeinsam verwaltet und instand gehalten.

Anwendungsbereich:
  • Eigentumswohnungen (nach dem Wohnungseigentumsgesetz – WEG)

  • Mehrfamilienhäuser mit Teilungserklärung

  • Gemeinsame Verwaltung durch Hausverwalter oder WEG

Wichtige Hinweise:
  • Über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümerversammlung

  • Kosten für Instandhaltung und Verwaltung werden auf alle Eigentümer umgelegt (nach Miteigentumsanteilen)

  • Änderungen oder bauliche Eingriffe bedürfen der Zustimmung der Gemeinschaft

Ziel:

Schaffung einer gemeinsamen rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung für alle gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.

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