Definition:
Das Community-Eigentum – korrekt: Gemeinschaftseigentum – umfasst alle Teile einer Immobilie, die nicht einzelnen Eigentümern, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gemeinsam gehören. Es ist rechtlich untrennbar mit dem Sondereigentum (z. B. Wohnung) verbunden und wird gemeinsam verwaltet und instand gehalten.
Anwendungsbereich:
Eigentumswohnungen (nach dem Wohnungseigentumsgesetz – WEG)
Mehrfamilienhäuser mit Teilungserklärung
Gemeinsame Verwaltung durch Hausverwalter oder WEG
Wichtige Hinweise:
Über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümerversammlung
Kosten für Instandhaltung und Verwaltung werden auf alle Eigentümer umgelegt (nach Miteigentumsanteilen)
Änderungen oder bauliche Eingriffe bedürfen der Zustimmung der Gemeinschaft
Ziel:
Schaffung einer gemeinsamen rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung für alle gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.