Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
Definition:

Ein Darlehensvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Darlehensgeber (z. B. Bank) und einem Darlehensnehmer (z. B. Immobilienkäufer), bei dem dem Darlehensnehmer ein bestimmter Geldbetrag zeitlich befristet zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer zur Rückzahlung inklusive Zinsen.

Anwendungsbereich:
  • Immobilienfinanzierung (Kauf, Bau, Modernisierung)

  • Konsumentenkredite

  • Geschäftsdarlehen

Wichtige Hinweise:
  • Der Vertrag unterliegt den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

  • Bei Immobilienkrediten erfolgt i. d. R. eine Grundschuldeintragung zur Kreditsicherung

  • Vor Vertragsabschluss: Verbraucherinformation und Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB

Ziel:

Rechtsverbindliche und transparente Regelung aller Konditionen und Pflichten im Rahmen einer Finanzierung – zum Schutz beider Vertragsparteien.

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