Definition:
Ein Darlehensvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Darlehensgeber (z. B. Bank) und einem Darlehensnehmer (z. B. Immobilienkäufer), bei dem dem Darlehensnehmer ein bestimmter Geldbetrag zeitlich befristet zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer zur Rückzahlung inklusive Zinsen.
Anwendungsbereich:
Immobilienfinanzierung (Kauf, Bau, Modernisierung)
Konsumentenkredite
Geschäftsdarlehen
Ziel:
Rechtsverbindliche und transparente Regelung aller Konditionen und Pflichten im Rahmen einer Finanzierung – zum Schutz beider Vertragsparteien.