Definition:
Der Denkmalschutz ist ein gesetzlich geregelter Schutz von baulichen, künstlerischen oder geschichtlichen Objekten, die als Kulturdenkmal eingestuft wurden. Ziel ist es, diese Zeugnisse der Vergangenheit dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und vor Veränderungen oder Zerstörung zu bewahren.
Anwendungsbereich:
Historische Gebäude, Fassaden und Stadtbilder
Sakrale Bauten, Burgen, Schlösser
Einzeldenkmäler, Denkmalensembles
Ziel:
Schutz und Bewahrung des kulturellen Erbes für zukünftige Generationen durch rechtliche, finanzielle und fachliche Rahmenbedingungen.