Eigentümergemeinschaft
Definition:

Die Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohnungseigentümern innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage (WEG). Sie entsteht automatisch durch die Teilung eines Gebäudes in rechtlich selbstständige Einheiten (z. B. Eigentumswohnungen) gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Anwendungsbereich:
  • Mehrfamilienhäuser mit aufgeteiltem Eigentum

  • Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

  • Organisation durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung

Wichtige Hinweise:
  • Die Gemeinschaft ist für gemeinschaftliche Belange zuständig (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus)

  • Entscheidungen werden demokratisch getroffen – meist per Mehrheitsbeschluss

  • Jeder Eigentümer hat Stimmrechte entsprechend seinem Miteigentumsanteil

Ziel:

Gemeinsame Verwaltung, Pflege und Werterhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Sicherung eines funktionierenden Zusammenlebens und Werterhalts der Immobilie.

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