Definition:
Die Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohnungseigentümern innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage (WEG). Sie entsteht automatisch durch die Teilung eines Gebäudes in rechtlich selbstständige Einheiten (z. B. Eigentumswohnungen) gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Anwendungsbereich:
Mehrfamilienhäuser mit aufgeteiltem Eigentum
Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
Organisation durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung
Wichtige Hinweise:
Die Gemeinschaft ist für gemeinschaftliche Belange zuständig (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus)
Entscheidungen werden demokratisch getroffen – meist per Mehrheitsbeschluss
Jeder Eigentümer hat Stimmrechte entsprechend seinem Miteigentumsanteil
Ziel:
Gemeinsame Verwaltung, Pflege und Werterhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Sicherung eines funktionierenden Zusammenlebens und Werterhalts der Immobilie.