Definition:
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Schätzwert, der vom Finanzamt zur Bemessung von Grundbesitzabgaben wie der Grundsteuer verwendet wird. Er basiert auf veralteten Bewertungsrichtlinien (je nach Bundesland z. B. 1964 oder 1935) und weicht meist stark vom aktuellen Marktwert ab.
Anwendungsbereich:
Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer
Ermittlung von Abgaben bei Land- und Forstwirtschaft
Anwendung im Erbschaft- oder Schenkungssteuerrecht (in bestimmten Fällen)
Wichtige Hinweise:
Der Einheitswert wird nicht neu am Markt bestimmt, sondern durch das Finanzamt nach festen Regeln berechnet
Er unterscheidet sich deutlich vom Verkehrswert (aktueller Marktwert)
Durch die Grundsteuerreform (ab 2025) wird der Einheitswert schrittweise durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt
Ziel:
Festlegung eines einheitlichen, verwaltungsfreundlichen Steuerwertes für Immobilien zur Berechnung von Steuern und Abgaben im Grundbesitzbereich.