Energieausweis
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Energieausweis
Definition:

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben und dient als Transparenzinstrument für potenzielle Käufer oder Mieter.

Anwendungsbereich:
  • Verkauf und Vermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • Pflicht bei Neubau, Sanierung oder Eigentümerwechsel

  • Bestandteil der Immobilienanzeige nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wichtige Hinweise:
  • Es gibt zwei Arten: Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch) und Bedarfsausweis (basiert auf baulicher Analyse)

  • Gültigkeit: 10 Jahre

  • Aussteller müssen zertifizierte Fachleute sein

Ziel:

Förderung der Energieeffizienz, Transparenz im Immobilienmarkt und Grundlage für energetische Sanierungen und Fördermaßnahmen.

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