Definition:
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben und dient als Transparenzinstrument für potenzielle Käufer oder Mieter.
Anwendungsbereich:
Verkauf und Vermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Pflicht bei Neubau, Sanierung oder Eigentümerwechsel
Bestandteil der Immobilienanzeige nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Wichtige Hinweise:
Es gibt zwei Arten: Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch) und Bedarfsausweis (basiert auf baulicher Analyse)
Gültigkeit: 10 Jahre
Aussteller müssen zertifizierte Fachleute sein
Ziel:
Förderung der Energieeffizienz, Transparenz im Immobilienmarkt und Grundlage für energetische Sanierungen und Fördermaßnahmen.