Energieausweis
Definition:

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben und dient als Transparenzinstrument für potenzielle Käufer oder Mieter.

Anwendungsbereich:
  • Verkauf und Vermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • Pflicht bei Neubau, Sanierung oder Eigentümerwechsel

  • Bestandteil der Immobilienanzeige nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wichtige Hinweise:
  • Es gibt zwei Arten: Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch) und Bedarfsausweis (basiert auf baulicher Analyse)

  • Gültigkeit: 10 Jahre

  • Aussteller müssen zertifizierte Fachleute sein

Ziel:

Förderung der Energieeffizienz, Transparenz im Immobilienmarkt und Grundlage für energetische Sanierungen und Fördermaßnahmen.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter