Definition:
Diese Förderung umfasst staatliche oder kommunale finanzielle Unterstützungen, die speziell für Personen bestimmt sind, die eine Immobilie selbst bewohnen (nicht vermieten). Ziel ist es, den Erwerb oder Bau von Wohneigentum für den Eigenbedarf zu erleichtern.
Anwendungsbereich:
Kauf oder Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
Barrierefreier Umbau von Bestandsimmobilien
Modernisierung oder energetische Sanierung
Wichtige Hinweise:
Voraussetzungen sind u. a. Eigennutzung und Einkommensgrenzen
Häufig an bestimmte energetische oder bauliche Standards gebunden
Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden
Ziel:
Förderung von Wohneigentum als Altersvorsorge, sozialpolitische Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte und Anreiz zur Eigentumsbildung in Deutschland.