Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Definition:

Diese Förderung umfasst staatliche oder kommunale finanzielle Unterstützungen, die speziell für Personen bestimmt sind, die eine Immobilie selbst bewohnen (nicht vermieten). Ziel ist es, den Erwerb oder Bau von Wohneigentum für den Eigenbedarf zu erleichtern.

Anwendungsbereich:
  • Kauf oder Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung

  • Barrierefreier Umbau von Bestandsimmobilien

  • Modernisierung oder energetische Sanierung

Wichtige Hinweise:
  • Voraussetzungen sind u. a. Eigennutzung und Einkommensgrenzen

  • Häufig an bestimmte energetische oder bauliche Standards gebunden

  • Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden

Ziel:

Förderung von Wohneigentum als Altersvorsorge, sozialpolitische Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte und Anreiz zur Eigentumsbildung in Deutschland.

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