Flurkarte
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Definition:

Die Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, ist ein amtlicher Katasterplan, der die Lage und Begrenzung von Grundstücken sowie deren Gemarkung, Flur und Flurstücknummer darstellt. Sie dient der eindeutigen Identifikation und Verwaltung von Grundstücken.

Anwendungsbereich:
  • Bestandteil bei Immobilienkäufen und Bauvorhaben

  • Grundlage für Notarverträge, Bauanträge und Grundbucheinträge

  • Erforderlich bei Vermessungen oder Grenzfeststellungen

Wichtige Hinweise:
  • Wird vom Katasteramt oder Landesvermessungsamt ausgegeben

  • Dient nicht der Darstellung von Eigentumsverhältnissen – dafür ist das Grundbuch zuständig

  • Kann digitale oder analoge Form haben

Ziel:

Rechtsverbindliche Dokumentation und Darstellung der Grundstückslage zur Sicherstellung von Eigentumsgrenzen und zur Unterstützung baurechtlicher Verfahren.

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