Flurstück
Definition:

Ein Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit eines Grundstücks im Liegenschaftskataster. Es bezeichnet ein genau abgegrenztes Stück Land, das durch eine Flurstücknummer eindeutig identifiziert wird.

Anwendungsbereich:
  • Grundlage für Grundbucheinträge und Eigentumsnachweise

  • Verwendung in Flurkarten, Lageplänen und Katasterunterlagen

  • Relevanz bei Grundstücksteilungen, -zusammenführungen oder -verkäufen

Wichtige Hinweise:
  • Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen

  • Jedes Flurstück hat eine eindeutige Flurstücknummer, Flur- und Gemarkungszuordnung

  • Das Flurstück stellt die „technische“ Einheit dar – das Grundstück ist die „rechtliche“ Einheit

Ziel:

Eindeutige Identifikation und kartografische Erfassung von Landflächen zur rechtssicheren Verwaltung von Grundbesitz.

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