Definition:
Ein Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit eines Grundstücks im Liegenschaftskataster. Es bezeichnet ein genau abgegrenztes Stück Land, das durch eine Flurstücknummer eindeutig identifiziert wird.
Anwendungsbereich:
Grundlage für Grundbucheinträge und Eigentumsnachweise
Verwendung in Flurkarten, Lageplänen und Katasterunterlagen
Relevanz bei Grundstücksteilungen, -zusammenführungen oder -verkäufen
Wichtige Hinweise:
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen
Jedes Flurstück hat eine eindeutige Flurstücknummer, Flur- und Gemarkungszuordnung
Das Flurstück stellt die „technische“ Einheit dar – das Grundstück ist die „rechtliche“ Einheit
Ziel:
Eindeutige Identifikation und kartografische Erfassung von Landflächen zur rechtssicheren Verwaltung von Grundbesitz.