Gemeinschaftsordnung
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Gemeinschaftsordnung
Definition:

Die Gemeinschaftsordnung ist eine rechtlich verbindliche Regelung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die das Zusammenleben, die Nutzung, die Stimmrechte und die Kostenverteilung zwischen den Wohnungseigentümern festlegt.

Anwendungsbereich:
  • Wohnungseigentumsanlagen

  • Ergänzt oder ersetzt die gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes

  • Festlegung individueller Rechte und Pflichten der Eigentümer

Wichtige Hinweise:
  • Wird meist bei der Begründung von Wohnungseigentum notariell beurkundet

  • Abweichungen vom WEG sind möglich, solange sie nicht gesetzeswidrig sind

  • Änderungen der Gemeinschaftsordnung bedürfen eines einstimmigen Beschlusses

Ziel:

Schaffung klarer Regeln für das geregelte Zusammenleben und die effiziente Verwaltung in einer Eigentümergemeinschaft.

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