Definition:
Die Gemeinschaftsordnung ist eine rechtlich verbindliche Regelung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die das Zusammenleben, die Nutzung, die Stimmrechte und die Kostenverteilung zwischen den Wohnungseigentümern festlegt.
Anwendungsbereich:
Wohnungseigentumsanlagen
Ergänzt oder ersetzt die gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes
Festlegung individueller Rechte und Pflichten der Eigentümer
Wichtige Hinweise:
Wird meist bei der Begründung von Wohnungseigentum notariell beurkundet
Abweichungen vom WEG sind möglich, solange sie nicht gesetzeswidrig sind
Änderungen der Gemeinschaftsordnung bedürfen eines einstimmigen Beschlusses
Ziel:
Schaffung klarer Regeln für das geregelte Zusammenleben und die effiziente Verwaltung in einer Eigentümergemeinschaft.