Gemeinschaftsordnung
Definition:

Die Gemeinschaftsordnung ist eine rechtlich verbindliche Regelung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die das Zusammenleben, die Nutzung, die Stimmrechte und die Kostenverteilung zwischen den Wohnungseigentümern festlegt.

Anwendungsbereich:
  • Wohnungseigentumsanlagen

  • Ergänzt oder ersetzt die gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes

  • Festlegung individueller Rechte und Pflichten der Eigentümer

Wichtige Hinweise:
  • Wird meist bei der Begründung von Wohnungseigentum notariell beurkundet

  • Abweichungen vom WEG sind möglich, solange sie nicht gesetzeswidrig sind

  • Änderungen der Gemeinschaftsordnung bedürfen eines einstimmigen Beschlusses

Ziel:

Schaffung klarer Regeln für das geregelte Zusammenleben und die effiziente Verwaltung in einer Eigentümergemeinschaft.

Werfen Sie einen Blick auf weitere Begriffe in unserem Lexikon..

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter