Definition:
Das Grundbuch ist ein öffentliches, amtlich geführtes Register, das sämtliche Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken und Immobilien dokumentiert. Es wird beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt.
Anwendungsbereich:
Nachweis des Eigentümers eines Grundstücks oder einer Immobilie
Eintragung von Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechten
Grundlage für Kaufverträge, Finanzierungen und Erbschaften
Wichtige Hinweise:
Besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen (Eigentümer, Lasten, Grundpfandrechte)
Einsicht ist nur mit berechtigtem Interesse möglich
Änderungen erfolgen ausschließlich durch notarielle Beurkundung
Ziel:
Rechtssicherheit und Transparenz bei Immobilientransaktionen sowie Schutz der Rechte von Eigentümern, Gläubigern und Erwerbern.