Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Definition:

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland anfällt. Sie wird vom Käufer an das jeweilige Finanzamt entrichtet und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Anwendungsbereich:
  • Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken

  • Kauf von Eigentumswohnungen oder Häusern

  • Anwendung auch bei Schenkungen mit Gegenleistung oder Gesellschaftsbeteiligungen über 90 %

Wichtige Hinweise:
  • Der Steuersatz variiert je nach Bundesland (aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 %)

  • Grundlage der Berechnung ist der Kaufpreis

  • Zahlung ist erforderlich, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten

Ziel:

Beteiligung der Käufer an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und rechtlicher Nachweis über den Eigentumsübergang bei Immobiliengeschäften.

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