Definition:
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland anfällt. Sie wird vom Käufer an das jeweilige Finanzamt entrichtet und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Anwendungsbereich:
Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken
Kauf von Eigentumswohnungen oder Häusern
Anwendung auch bei Schenkungen mit Gegenleistung oder Gesellschaftsbeteiligungen über 90 %
Wichtige Hinweise:
Der Steuersatz variiert je nach Bundesland (aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 %)
Grundlage der Berechnung ist der Kaufpreis
Zahlung ist erforderlich, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten
Ziel:
Beteiligung der Käufer an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und rechtlicher Nachweis über den Eigentumsübergang bei Immobiliengeschäften.