Grundstück
Definition:

Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als rechtlich selbstständige Einheit geführt wird. Es kann bebaut oder unbebaut sein und unterliegt bestimmten Eigentums- und Nutzungsrechten.

Anwendungsbereich:
  • Kauf, Verkauf oder Vererbung von Immobilien

  • Grundlage für Bauvorhaben oder Nutzung zu Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftszwecken

  • Bestandteil bei Finanzierung, Beleihung und steuerlicher Bewertung

Wichtige Hinweise:
  • Jedes Grundstück hat eine eindeutige Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster

  • Eigentum wird durch Eintragung ins Grundbuch gesichert

  • Rechte Dritter wie Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten können bestehen

Ziel:

Rechtlich gesicherte und eindeutig definierte Bodeneinheit für bauliche, wirtschaftliche oder private Nutzung im Rahmen des Immobilienrechts.

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