Definition:
Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als rechtlich selbstständige Einheit geführt wird. Es kann bebaut oder unbebaut sein und unterliegt bestimmten Eigentums- und Nutzungsrechten.
Anwendungsbereich:
Kauf, Verkauf oder Vererbung von Immobilien
Grundlage für Bauvorhaben oder Nutzung zu Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftszwecken
Bestandteil bei Finanzierung, Beleihung und steuerlicher Bewertung
Wichtige Hinweise:
Jedes Grundstück hat eine eindeutige Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster
Eigentum wird durch Eintragung ins Grundbuch gesichert
Rechte Dritter wie Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten können bestehen
Ziel:
Rechtlich gesicherte und eindeutig definierte Bodeneinheit für bauliche, wirtschaftliche oder private Nutzung im Rahmen des Immobilienrechts.