Definition:
Das Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag, den Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten müssen. Es dient zur Deckung der laufenden Kosten für Betrieb, Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Anwendungsbereich:
Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
Verwaltungskosten, Hausmeister, Versicherungen, Heizkosten, Rücklagen
Grundlage ist der Wirtschaftsplan, der jährlich durch die Eigentümerversammlung beschlossen wird
Wichtige Hinweise:
Nicht mit der Miete zu verwechseln – betrifft nur Eigentümer, nicht Mieter
Die tatsächlichen Jahreskosten werden in der Jahresabrechnung abgerechnet
Enthält keine Kosten für individuelle Wohnungsnutzung wie Strom oder Internet
Ziel:
Sicherstellung eines geordneten und finanziell stabilen Gebäudebetriebs sowie Werterhalt des Gemeinschaftseigentums.