Hausgeld
Definition:

Das Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag, den Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten müssen. Es dient zur Deckung der laufenden Kosten für Betrieb, Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Anwendungsbereich:
  • Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern

  • Verwaltungskosten, Hausmeister, Versicherungen, Heizkosten, Rücklagen

  • Grundlage ist der Wirtschaftsplan, der jährlich durch die Eigentümerversammlung beschlossen wird

Wichtige Hinweise:
  • Nicht mit der Miete zu verwechseln – betrifft nur Eigentümer, nicht Mieter

  • Die tatsächlichen Jahreskosten werden in der Jahresabrechnung abgerechnet

  • Enthält keine Kosten für individuelle Wohnungsnutzung wie Strom oder Internet

Ziel:

Sicherstellung eines geordneten und finanziell stabilen Gebäudebetriebs sowie Werterhalt des Gemeinschaftseigentums.

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