Definition:
Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das zur Absicherung eines Kredits dient. Sie wird zugunsten eines Kreditgebers (z. B. Bank) im Grundbuch eingetragen und ist direkt an eine konkrete Schuld gebunden.
Anwendungsbereich:
Finanzierung von Immobilienkäufen oder Bauvorhaben
Absicherung langfristiger Darlehen durch Immobilienbesitz
Eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs
Wichtige Hinweise:
Die Hypothek ist akzessorisch, d. h. sie besteht nur, solange die gesicherte Forderung existiert
Unterschied zur Grundschuld: Diese ist nicht an eine konkrete Forderung gebunden
Bei Zahlungsausfall kann der Gläubiger eine Zwangsversteigerung einleiten
Ziel:
Rechtliche Sicherheit für Kreditgeber bei Immobilienfinanzierungen und klare Regelung der Rückzahlungsverpflichtung für Kreditnehmer.