Hypothek
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Hypothek
Definition:

Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das zur Absicherung eines Kredits dient. Sie wird zugunsten eines Kreditgebers (z. B. Bank) im Grundbuch eingetragen und ist direkt an eine konkrete Schuld gebunden.

Anwendungsbereich:
  • Finanzierung von Immobilienkäufen oder Bauvorhaben

  • Absicherung langfristiger Darlehen durch Immobilienbesitz

  • Eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs

Wichtige Hinweise:
  • Die Hypothek ist akzessorisch, d. h. sie besteht nur, solange die gesicherte Forderung existiert

  • Unterschied zur Grundschuld: Diese ist nicht an eine konkrete Forderung gebunden

  • Bei Zahlungsausfall kann der Gläubiger eine Zwangsversteigerung einleiten

Ziel:

Rechtliche Sicherheit für Kreditgeber bei Immobilienfinanzierungen und klare Regelung der Rückzahlungsverpflichtung für Kreditnehmer.

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