Immobilie
Definition:

Eine Immobilie ist ein unbewegliches Sachgut, in der Regel ein Grundstück samt darauf befindlicher baulicher Anlagen (z. B. Häuser, Wohnungen, Gewerbebauten). Der Begriff umfasst auch unbebaute Grundstücke.

Anwendungsbereich:
  • Private und gewerbliche Nutzung (Wohnen, Arbeiten, Vermietung)

  • Vermögensanlage oder Altersvorsorge

  • Verkauf, Vermietung, Beleihung oder Vererbung

Wichtige Hinweise:
  • Eigentum wird durch Eintragung im Grundbuch gesichert

  • Immobilien unterliegen der Grundsteuer und ggf. der Grunderwerbsteuer

  • Wert hängt von Lage, Größe, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten ab

Ziel:

Schaffung und Nutzung dauerhafter Sachwerte zur privaten, gewerblichen oder institutionellen Nutzung sowie als Bestandteil langfristiger Vermögensplanung.

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

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