Definition:
Die Immobilienverwaltung bezeichnet die organisierte Betreuung und Verwaltung von Immobilien, insbesondere in technischer, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht. Sie sorgt für den Werterhalt und die reibungslose Nutzung von Wohn- oder Gewerbeobjekten.
Anwendungsbereich:
Mietshäuser, Eigentumswohnungen (WEG-Verwaltung) und Gewerbeimmobilien
Abrechnung von Nebenkosten, Instandhaltungsplanung, Mietermanagement
Verwaltung im Auftrag von Eigentümern, Investoren oder Wohnungseigentümergemeinschaften
Wichtige Hinweise:
Unterteilung in technische, kaufmännische und juristische Verwaltung
Regelmäßige Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen
Anforderungen steigen mit der Anzahl der Einheiten und dem Zustand des Objekts
Ziel:
Sicherung des Werterhalts und der wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien durch professionelle, effiziente und rechtssichere Betreuung.