Immobilienverwaltung
Immobilienverwaltung
Immobilienverwaltung
Definition:

Die Immobilienverwaltung bezeichnet die organisierte Betreuung und Verwaltung von Immobilien, insbesondere in technischer, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht. Sie sorgt für den Werterhalt und die reibungslose Nutzung von Wohn- oder Gewerbeobjekten.

Anwendungsbereich:
  • Mietshäuser, Eigentumswohnungen (WEG-Verwaltung) und Gewerbeimmobilien

  • Abrechnung von Nebenkosten, Instandhaltungsplanung, Mietermanagement

  • Verwaltung im Auftrag von Eigentümern, Investoren oder Wohnungseigentümergemeinschaften

Wichtige Hinweise:
  • Unterteilung in technische, kaufmännische und juristische Verwaltung

  • Regelmäßige Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen

  • Anforderungen steigen mit der Anzahl der Einheiten und dem Zustand des Objekts

Ziel:

Sicherung des Werterhalts und der wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien durch professionelle, effiziente und rechtssichere Betreuung.

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter

Lösungen

Kontaktieren Sie uns

Für Eigentümer

Für Mieter