Definition:
Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der die Miete regelmäßig an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts angepasst wird. Sie orientiert sich also an der allgemeinen Inflation.
Anwendungsbereich:
Wohn- und Gewerbemietverträge
Langfristige Mietverhältnisse, bei denen Mieterhöhungen automatisch geregelt sein sollen
Alternative zur Staffelmiete oder individuellen Erhöhungen
Wichtige Hinweise:
Grundlage ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)
Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurde
Erhöhungen müssen schriftlich angekündigt und mit dem Index begründet werden
Ziel:
Transparente, inflationsgebundene Mietanpassung zur Wahrung der Kaufkraft für Vermieter und Mieter gleichermaßen.