Indexmiete
Definition:

Die Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der die Miete regelmäßig an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts angepasst wird. Sie orientiert sich also an der allgemeinen Inflation.

Anwendungsbereich:
  • Wohn- und Gewerbemietverträge

  • Langfristige Mietverhältnisse, bei denen Mieterhöhungen automatisch geregelt sein sollen

  • Alternative zur Staffelmiete oder individuellen Erhöhungen

Wichtige Hinweise:
  • Grundlage ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)

  • Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurde

  • Erhöhungen müssen schriftlich angekündigt und mit dem Index begründet werden

Ziel:

Transparente, inflationsgebundene Mietanpassung zur Wahrung der Kaufkraft für Vermieter und Mieter gleichermaßen.

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