Definition:
Die Jahresabrechnung ist eine jährliche Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer vermieteten Immobilie. Sie dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung und dient der Rechenschaft gegenüber Eigentümern oder Mietern.
Anwendungsbereich:
Wohnungseigentumsanlagen (Pflicht nach § 28 WEG)
Mietverhältnisse (als Nebenkostenabrechnung für Mieter)
Grundlage für die Feststellung von Nachzahlungen oder Guthaben
Wichtige Hinweise:
Enthält Hausgeldzahlungen, Betriebskosten, Instandhaltungsrücklagen, Verwaltungskosten
Muss nachvollziehbar, vollständig und transparent sein
In der WEG wird sie meist durch die Hausverwaltung erstellt
Ziel:
Sicherstellung von Transparenz, Kontrolle und ordnungsgemäßer Mittelverwendung im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung.