Jugendschutz bei Vermietung
Jugendschutz bei Vermietung
Jugendschutz bei Vermietung
Definition:

Der Jugendschutz bei der Vermietung bezieht sich auf gesetzliche Regelungen, die Minderjährige vor Benachteiligung, Ausbeutung oder Gefährdung im Zusammenhang mit Wohnraum schützen sollen. In der Regel geht es dabei um die Sicherstellung eines geeigneten Wohnumfelds sowie die Einhaltung mietrechtlicher Vorschriften bei der Vermietung an unter 18-Jährige.

Anwendungsbereich:
  • Vermietung an minderjährige Mieter (z. B. Auszubildende, Schüler, Studierende)

  • Vormundschaftliche oder elterliche Zustimmung bei Mietverträgen

  • Wohngemeinschaften mit Minderjährigen

Wichtige Hinweise:
  • Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig → Mietverträge bedürfen der Zustimmung der Eltern oder eines Vormunds

  • Vermieter tragen Mitverantwortung für ein sicheres Wohnumfeld

  • Keine Vermietung an Minderjährige ohne geeignete Aufsicht oder Betreuung

Ziel:

Schutz der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung Jugendlicher durch verantwortungsvolle Vermietungspraxis und rechtliche Absicherung aller Beteiligten.

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