Definition:
Die Kaltmiete ist der reine Mietbetrag für die Nutzung einer Immobilie, ohne die Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr). Sie stellt den vertraglich vereinbarten Grundbetrag dar, den der Mieter monatlich an den Vermieter zahlt.
Anwendungsbereich:
Mietverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien
Grundlage für Berechnung der Warmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten)
Kalkulation von Mietanpassungen, Index- oder Staffelmieten
Wichtige Hinweise:
Kaltmiete ist unabhängig vom Verbrauch oder den laufenden Betriebskosten
Muss im Mietvertrag separat ausgewiesen werden
Erhöhungen unterliegen gesetzlichen Vorgaben (z. B. § 558 BGB)
Ziel:
Transparente Darstellung der reinen Mietkosten zur besseren Vergleichbarkeit von Mietangeboten und zur rechtlich klaren Trennung von Betriebskosten.