Kaltmiete
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Kaltmiete
Definition:

Die Kaltmiete ist der reine Mietbetrag für die Nutzung einer Immobilie, ohne die Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr). Sie stellt den vertraglich vereinbarten Grundbetrag dar, den der Mieter monatlich an den Vermieter zahlt.

Anwendungsbereich:
  • Mietverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien

  • Grundlage für Berechnung der Warmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten)

  • Kalkulation von Mietanpassungen, Index- oder Staffelmieten

Wichtige Hinweise:
  • Kaltmiete ist unabhängig vom Verbrauch oder den laufenden Betriebskosten

  • Muss im Mietvertrag separat ausgewiesen werden

  • Erhöhungen unterliegen gesetzlichen Vorgaben (z. B. § 558 BGB)

Ziel:

Transparente Darstellung der reinen Mietkosten zur besseren Vergleichbarkeit von Mietangeboten und zur rechtlich klaren Trennung von Betriebskosten.

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