Katasteramt
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Definition:

Das Katasteramt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es dokumentiert die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in Deutschland und bildet die Grundlage für das Grundbuch.

Anwendungsbereich:
  • Erstellung und Pflege von Flurkarten und Liegenschaftskataster

  • Grundlage für Grundstückskauf, Bauanträge und Vermessungen

  • Einsichtnahme durch Eigentümer, Notare, Architekten, Behörden

Wichtige Hinweise:
  • Enthält keine rechtlichen Eigentumsverhältnisse (diese stehen im Grundbuch), aber alle tatsächlichen, geometrischen und topografischen Daten

  • Jede Veränderung (z. B. Teilung, Neubau) muss dem Katasteramt gemeldet werden

  • Öffentliche Einsicht möglich, aber teilweise gebührenpflichtig

Ziel:

Sicherung einer transparenten, einheitlichen und verlässlichen Grundstücksinformation, als Basis für Eigentum, Planung, Verwaltung und Investitionen.

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