Definition:
Das Katasteramt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es dokumentiert die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in Deutschland und bildet die Grundlage für das Grundbuch.
Anwendungsbereich:
Erstellung und Pflege von Flurkarten und Liegenschaftskataster
Grundlage für Grundstückskauf, Bauanträge und Vermessungen
Einsichtnahme durch Eigentümer, Notare, Architekten, Behörden
Wichtige Hinweise:
Enthält keine rechtlichen Eigentumsverhältnisse (diese stehen im Grundbuch), aber alle tatsächlichen, geometrischen und topografischen Daten
Jede Veränderung (z. B. Teilung, Neubau) muss dem Katasteramt gemeldet werden
Öffentliche Einsicht möglich, aber teilweise gebührenpflichtig
Ziel:
Sicherung einer transparenten, einheitlichen und verlässlichen Grundstücksinformation, als Basis für Eigentum, Planung, Verwaltung und Investitionen.