Definition:
Der Kaufpreis ist der vertraglich vereinbarte Geldbetrag, den ein Käufer für eine Immobilie, ein Grundstück oder ein Gebäude an den Verkäufer zahlt. Er stellt den zentralen Bestandteil eines Kaufvertrags dar und wird in der Regel notariell beurkundet.
Anwendungsbereich:
Immobilien- und Grundstückskäufe
Basis für Berechnung von Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklercourtage
Bestandteil von Finanzierungsplänen und Kreditverträgen
Wichtige Hinweise:
Der Kaufpreis ist in der Regel nach Beurkundung des Kaufvertrags und nach Erfüllung aller Bedingungen (z. B. Lastenfreistellung, Genehmigungen) fällig
Kann aus Eigenkapital und Fremdfinanzierung bestehen
Nebenkosten (ca. 10–15 % des Kaufpreises) sind nicht im Kaufpreis enthalten
Ziel:
Klare und rechtssichere Festlegung des Wertes einer Immobilientransaktion als Basis für Eigentumsübertragung, Finanzierung und steuerliche Abwicklung.