Definition:
Der Kaufvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über den Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks. In Deutschland bedarf der Immobilienkaufvertrag zwingend der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein.
Anwendungsbereich:
Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken
Eigentumswohnungen, Häuser, gewerbliche Immobilien
Übertragungen im Rahmen von Erbschaft, Schenkung oder Unternehmensverkauf
Wichtige Hinweise:
Muss durch einen Notar beurkundet werden (§ 311b BGB)
Regelt Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Rechte und Pflichten
Enthält oft Regelungen zu Haftung, Zustand der Immobilie und Rücktrittsrechten
Ziel:
Rechtssichere Gestaltung und Abwicklung von Immobilienkäufen durch transparente Regelung aller wesentlichen Vertragsinhalte zum Schutz beider Parteien.