Kaution
Kaution
Kaution
Definition:

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter an den Vermieter zahlen, um mögliche Schäden an der Mietsache oder ausstehende Forderungen abzusichern. Sie wird in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt.

Anwendungsbereich:
  • Wohn- und Gewerbemietverhältnisse

  • Absicherung gegen Mietausfälle, Sachschäden, Nebenkostennachzahlungen

  • Verwaltung durch den Vermieter auf einem separaten, verzinsten Konto

Wichtige Hinweise:
  • Gesetzlich geregelt in § 551 BGB

  • Höchstgrenze: drei Nettokaltmieten

  • Zahlung in maximal drei Monatsraten möglich

Ziel:

Finanzielle Absicherung des Vermieters bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte des Mieters im Rahmen eines fairen und transparenten Mietverhältnisses.

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