Definition:
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter an den Vermieter zahlen, um mögliche Schäden an der Mietsache oder ausstehende Forderungen abzusichern. Sie wird in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt.
Anwendungsbereich:
Wohn- und Gewerbemietverhältnisse
Absicherung gegen Mietausfälle, Sachschäden, Nebenkostennachzahlungen
Verwaltung durch den Vermieter auf einem separaten, verzinsten Konto
Wichtige Hinweise:
Gesetzlich geregelt in § 551 BGB
Höchstgrenze: drei Nettokaltmieten
Zahlung in maximal drei Monatsraten möglich
Ziel:
Finanzielle Absicherung des Vermieters bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte des Mieters im Rahmen eines fairen und transparenten Mietverhältnisses.