Definition:
Ein Kellerraum ist ein separater Raum im Untergeschoss eines Gebäudes, der meist zur Lagerung von Gegenständen genutzt wird. In Miet- und Eigentumsobjekten dient er als zusätzlicher Stauraum und gehört häufig zur Wohnung oder Einheit.
Anwendungsbereich:
Lagerfläche für Mieter oder Eigentümer
Unterbringung von Fahrrädern, Vorräten, Werkzeugen, Haushaltsgegenständen
Bestandteil von Miet- oder Kaufverträgen
Wichtige Hinweise:
Nutzung kann im Mietvertrag geregelt sein (alleinige oder gemeinschaftliche Nutzung)
Keller gelten oft als Sondereigentum oder gemeinschaftliches Eigentum in der WEG
Kein Wohnraum – Nutzung zu Wohnzwecken ist in der Regel unzulässig
Ziel:
Bereitstellung zusätzlicher, nicht wohnlich genutzter Fläche zur funktionalen Entlastung der Hauptwohnung und effizienten Organisation des Hausstandes.