Kellerraum
Kellerraum
Kellerraum
Definition:

Ein Kellerraum ist ein separater Raum im Untergeschoss eines Gebäudes, der meist zur Lagerung von Gegenständen genutzt wird. In Miet- und Eigentumsobjekten dient er als zusätzlicher Stauraum und gehört häufig zur Wohnung oder Einheit.

Anwendungsbereich:
  • Lagerfläche für Mieter oder Eigentümer

  • Unterbringung von Fahrrädern, Vorräten, Werkzeugen, Haushaltsgegenständen

  • Bestandteil von Miet- oder Kaufverträgen

Wichtige Hinweise:
  • Nutzung kann im Mietvertrag geregelt sein (alleinige oder gemeinschaftliche Nutzung)

  • Keller gelten oft als Sondereigentum oder gemeinschaftliches Eigentum in der WEG

  • Kein Wohnraum – Nutzung zu Wohnzwecken ist in der Regel unzulässig

Ziel:

Bereitstellung zusätzlicher, nicht wohnlich genutzter Fläche zur funktionalen Entlastung der Hauptwohnung und effizienten Organisation des Hausstandes.

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