Definition:
Der Kündigungsschutz ist ein gesetzlicher Mechanismus, der Mieterinnen und Mieter vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch Vermieter schützt. Er bildet einen zentralen Bestandteil des deutschen Mietrechts.
Anwendungsbereich:
Wohnraummietverhältnisse
Kündigungen durch den Vermieter
Situationen wie Eigenbedarf, Pflichtverletzungen des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung
Wichtige Hinweise:
Geregelt im § 573 ff. BGB
Kündigung durch Vermieter nur bei berechtigtem Interesse zulässig (z. B. Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverstöße)
Besondere Schutzvorschriften gelten für soziale Härtefälle (z. B. Krankheit, Alter, lange Mietdauer)
Ziel:
Sicherstellung von Wohnraumbestand und sozialem Frieden, Schutz vor ungerechtfertigtem Wohnungsverlust und Stärkung der Mieterrechte im Mietverhältnis.