Kündigungsschutz
Definition:

Der Kündigungsschutz ist ein gesetzlicher Mechanismus, der Mieterinnen und Mieter vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch Vermieter schützt. Er bildet einen zentralen Bestandteil des deutschen Mietrechts.

Anwendungsbereich:
  • Wohnraummietverhältnisse

  • Kündigungen durch den Vermieter

  • Situationen wie Eigenbedarf, Pflichtverletzungen des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung

Wichtige Hinweise:
  • Geregelt im § 573 ff. BGB

  • Kündigung durch Vermieter nur bei berechtigtem Interesse zulässig (z. B. Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverstöße)

  • Besondere Schutzvorschriften gelten für soziale Härtefälle (z. B. Krankheit, Alter, lange Mietdauer)

Ziel:

Sicherstellung von Wohnraumbestand und sozialem Frieden, Schutz vor ungerechtfertigtem Wohnungsverlust und Stärkung der Mieterrechte im Mietverhältnis.

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