Definition:
Lärmschutz bezeichnet alle baulichen, technischen oder rechtlichen Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Lärmimmissionen in Wohn- oder Arbeitsbereichen. Ziel ist es, die Lebensqualität und Gesundheit der Bewohner zu schützen.
Anwendungsbereich:
Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Nähe von Straßen, Bahngleisen, Flughäfen
Neubau oder Sanierung von Gebäuden (z. B. Schallschutzfenster)
Stadtplanung, Bebauungspläne, Schallschutzgutachten
Wichtige Hinweise:
Gesetzliche Grundlage: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
DIN-Normen (z. B. DIN 4109) regeln baulichen Schallschutz
Maßnahmen können innen (z. B. Dämmung) oder außen (z. B. Lärmschutzwände) erfolgen
Ziel:
Sicherstellung eines gesunden, ruhigen Wohn- oder Arbeitsumfeldes durch Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse gemäß gesetzlichen Vorgaben und Standards.