Löschungsbewilligung
Löschungsbewilligung
Löschungsbewilligung
Definition:

Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung des Berechtigten, mit der dieser gegenüber dem Grundbuchamt die Löschung eines Rechts (z. B. Hypothek, Grundschuld) aus dem Grundbuch erlaubt. Sie ist Voraussetzung für die Entfernung von Belastungen.

Anwendungsbereich:
  • Löschung von Grundpfandrechten bei Immobilienverkäufen

  • Tilgung von Krediten

  • Eigentumsübertragung lastenfrei

Wichtige Hinweise:
  • Muss notariell beglaubigt oder durch Kreditinstitute ausgestellt werden

  • Wird meist nach vollständiger Rückzahlung eines Darlehens durch die Bank ausgestellt

  • Ohne Löschungsbewilligung bleibt die Belastung im Grundbuch bestehen

Ziel:

Herstellung eines lastenfreien Grundbuchstandes zur rechtssicheren Übertragung oder Verwendung der Immobilie ohne eingetragene Belastungen.

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