Definition:
Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung des Berechtigten, mit der dieser gegenüber dem Grundbuchamt die Löschung eines Rechts (z. B. Hypothek, Grundschuld) aus dem Grundbuch erlaubt. Sie ist Voraussetzung für die Entfernung von Belastungen.
Anwendungsbereich:
Löschung von Grundpfandrechten bei Immobilienverkäufen
Tilgung von Krediten
Eigentumsübertragung lastenfrei
Wichtige Hinweise:
Muss notariell beglaubigt oder durch Kreditinstitute ausgestellt werden
Wird meist nach vollständiger Rückzahlung eines Darlehens durch die Bank ausgestellt
Ohne Löschungsbewilligung bleibt die Belastung im Grundbuch bestehen
Ziel:
Herstellung eines lastenfreien Grundbuchstandes zur rechtssicheren Übertragung oder Verwendung der Immobilie ohne eingetragene Belastungen.