Lastenfreistellung
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Lastenfreistellung
Definition:

Die Lastenfreistellung bezeichnet die Entfernung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen, wie Hypotheken oder Grundschulden, um ein Grundstück „lastenfrei“ an den Käufer zu übergeben. Sie ist häufig Voraussetzung für den Eigentumsübergang bei Immobilienverkäufen.

Anwendungsbereich:
  • Immobilienverkäufe, insbesondere mit Fremdfinanzierung

  • Vorbereitung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

  • Abwicklung durch Notar und finanzierende Bank

Wichtige Hinweise:
  • Die Lastenfreistellung erfolgt meist durch Zahlung des Kaufpreises direkt an die Gläubiger

  • Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag zur lastenfreien Übergabe

  • Notar koordiniert die Ablösung bestehender Grundpfandrechte

Ziel:

Rechts- und lastenfreier Eigentumsübergang an den Käufer zur Sicherstellung eines unbelasteten Erwerbs der Immobilie.

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