Definition:
Die Lastenfreistellung bezeichnet die Entfernung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen, wie Hypotheken oder Grundschulden, um ein Grundstück „lastenfrei“ an den Käufer zu übergeben. Sie ist häufig Voraussetzung für den Eigentumsübergang bei Immobilienverkäufen.
Anwendungsbereich:
Immobilienverkäufe, insbesondere mit Fremdfinanzierung
Vorbereitung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Abwicklung durch Notar und finanzierende Bank
Wichtige Hinweise:
Die Lastenfreistellung erfolgt meist durch Zahlung des Kaufpreises direkt an die Gläubiger
Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag zur lastenfreien Übergabe
Notar koordiniert die Ablösung bestehender Grundpfandrechte
Ziel:
Rechts- und lastenfreier Eigentumsübergang an den Käufer zur Sicherstellung eines unbelasteten Erwerbs der Immobilie.