Maklerprovision
Definition:

Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird im Erfolgsfall fällig – also nur dann, wenn ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt.

Anwendungsbereich:
  • Kauf und Verkauf von Immobilien (Wohn- und Gewerbeobjekte)

  • Vermittlung von Mietverträgen

  • Beauftragung durch Eigentümer, Käufer oder beide Parteien

Wichtige Hinweise:
  • Beim Kauf ist die Provisionshöhe gesetzlich nicht festgelegt; in Berlin üblich sind 3,57 % inkl. USt. je Partei

  • Bei Mietwohnungen gilt seit 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip: Es zahlt, wer den Makler beauftragt; zahlt der Mieter, höchstens 2 Nettokaltmieten zzgl. USt. (§§ 2, 3 WoVermittG)

  • Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gilt seit 23.12.2020 die Halbteilung: Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer (§§ 656a–656d BGB)

Ziel:

Vergütung für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit des Maklers und rechtliche Absicherung aller Parteien bei der Immobilienvermittlung.

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

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