Maklerprovision
Definition:
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird im Erfolgsfall fällig – also nur dann, wenn ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt.
Anwendungsbereich:
Kauf und Verkauf von Immobilien (Wohn- und Gewerbeobjekte)
Vermittlung von Mietverträgen
Beauftragung durch Eigentümer, Käufer oder beide Parteien
Wichtige Hinweise:
Beim Kauf ist die Provisionshöhe gesetzlich nicht festgelegt; in Berlin üblich sind 3,57 % inkl. USt. je Partei
Bei Mietwohnungen gilt seit 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip: Es zahlt, wer den Makler beauftragt; zahlt der Mieter, höchstens 2 Nettokaltmieten zzgl. USt. (§§ 2, 3 WoVermittG)
Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gilt seit 23.12.2020 die Halbteilung: Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer (§§ 656a–656d BGB)
Ziel:
Vergütung für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit des Maklers und rechtliche Absicherung aller Parteien bei der Immobilienvermittlung.
Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
